Hersteller und Wartungsbetriebe

Ohne die Spezialisten von Wartungsbetrieben und Herstellern hebt kein Flugzeug vom Boden ab. In Entwicklung und Reparatur gibt es zahlreiche Berufe für Facharbeiter und Hochschulabsolventen.

Die Arbeitsfelder reichen dabei von der Abfertigung mit Kofferverladung, Flugzeugschleppen und Catering bis hin zu Stellen in der strategischen Planung oder dem kaufmännischen Austausch mit den Airlines.

 

Flughäfen

An den Flughäfen gibt es zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten. Dies reicht von der Abfertigung bis hin zu Stellen im Management und Koordination. Dazu kommen viele Stellen bei Dienstleistern, in Reisebüros, Restaurants oder Duty-Free-Shops.

 

Flugsicherung

Die Spezialisten im Tower und den Bezirkskontrollen koordinieren die schnelle und sichere Abfolge der Flugbewegungen. Die Arbeit ist ähnlich verantwortungsvoll wie der Beruf im Cockpit.

 

Fliegendes Personal

Der Arbeitstag in Cockpit und Kabine ist abwechslungsreich und anspruchsvoll. Für die Pilotenschulung gibt es diverse Modelle. Bei der Kabinenbesatzung haben die Fluggesellschaften ebenfalls unterschiedliche Ausbildungswege entwickelt.

Die Lufthansa bildet seit mehr als 50 Jahren ihren Nachwuchs an der eigenen Schule aus. Es wird ein Großteil der Lehrgangskosten finanziert;  Schüler müssen einen Anteil zurückzahlen, wenn sie später bei der Gesellschaft angestellt sind.

Auch bei der Bundeswehr gibt es verschiedene Möglichkeiten im fliegerischen Dienst. Dies können zum Beispiel Flugzeugführer für Jets wie Eurofighter und Tornado sein.

 

Berufsflugzeugführer/in

Berufsflugzeugführer/innen steuern Luftfahrzeuge. Mit entsprechender Lizenzierung bzw. Flugerfahrung sind sie dazu berechtigt, Flugzeuge zu führen, die für nur einen Piloten zugelassen sind; in Flugzeugen, die mit zwei Piloten betrieben werden müssen, sind sie als Co-Pilot/in tätig.

Berufsflugzeugführer/innen sind hauptsächlich im Linien- und Charterflugverkehr tätig, aber auch bei Unternehmen, die Firmenpiloten/-pilotinnen einsetzen. Sie arbeiten außerdem in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft und im Krankentransport per Flugzeug, bei der Bundeswehr und mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung  in Flugschulen. Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten im Luft- und Raumfahrzeugbau sowie in der Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften.

Berufsflugzeugführer/in ist eine nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Flugschulen.

Die Ausbildung dauert 10 bis 12 Monate

 

Chefpilot/in

Chefpiloten und -pilotinnen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Organisation des Flugbetriebs, fliegen aber als verantwortliche/r Pilot/in auch selbst Flugzeuge.

Chefpiloten und -pilotinnen arbeiten hauptsächlich bei Fluggesellschaften und bei der Luftwaffe.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist eine Ausbildung als Verkehrsflugzeugführer/in erforderlich.  Auch ein Hochschulstudium, in dem die entsprechende Lizenz erworben wird, ermöglicht den Zugang.

Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, benötigt gemäß Luftverkehrsgesetz eine Erlaubnis.

Es werden eine gültige Pilotenlizenz, flugmedizinische Tauglichkeit sowie die Klassen- oder Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp vorausgesetzt.

Um den Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienst ausüben zu dürfen, benötigt man gemäß Verordnung über Flugfunkzeugnisse ein gültiges Flugfunkzeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung.

Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr müssen ausreichende Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.

Um als Chefpilot/in tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

 

Co-Pilot/in

Co-Piloten und Co-Pilotinnen unterstützen und vertreten die verantwortlichen Piloten und Pilotinnen im Flugverkehr. In Absprache führen sie auch selbstständig Flüge durch oder überwachen die Flugsicherheit, überprüfen Checklisten und führen den Funkverkehr.

Co-Piloten und Co-Pilotinnen arbeiten in der Regel bei Fluggesellschaften und der Luftwaffe.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, sollte man beispielsweise über eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder Verkehrsflugzeugführer/in verfügen. Auch ein Hochschulstudium, in dem die entsprechende Lizenz erworben wird, ermöglicht den Zugang.

Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, benötigt gemäß Luftverkehrsgesetz eine Erlaubnis.

Es werden eine gültige Pilotenlizenz, flugmedizinische Tauglichkeit sowie die Klassen- oder Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp vorausgesetzt.

Um den Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienst ausüben zu dürfen, benötigt man gemäß Verordnung über Flugfunkzeugnisse ein gültiges Flugfunkzeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung.

Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr müssen ausreichende Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.

Um als Co-Pilot/in tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

 

Flugbegleiter/-in

Flugbegleiter/innen sorgen für das Wohlbefinden und die Sicherheit von Fluggästen: Sie informieren über die Ausstattung an Bord und servieren Speisen und Getränke. In Notfällen koordinieren sie die erforderlichen Rettungsmaßnahmen und betreuen die Passagiere. Flugbegleiter/innen arbeiten bei Unternehmen des Personenflugverkehrs.

Flugbegleiter/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden von Fluggesellschaften und privaten Bildungsträgern mit oder ohne Vorvertrag bei einer Fluggesellschaft durchgeführt. Die Ausbildung ist in verschiedenen Bereichen möglich, z.B. als Flugbegleiter/in für kontinentale und interkontinentale Strecken.

 

Berufskraftfahrer/in

Berufskraftfahrer/innen arbeiten am Flughafen im Güter- 

verkehr oder in der Personenbeförderung.

Berufskraftfahrer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf 

nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).Diese bundesweit 

geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel

angeboten.

 

Bodensteward/ess

Bodenstewards und -stewardessen fertigen Fluggäste ab,

erteilen Auskünfte und betreuen Passagiere am Flughafen.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist eine

kaufmännische Ausbildung im Luftverkehr von

Vorteil.

 

Flugdienstberater/in

Flugdienstberater/innen unterstützen Piloten und Pilotinnen bei der Flugplanung mit umfassenden Informationen und Meldungen.

Flugdienstberater/innen arbeiten hauptsächlich für Fluggesellschaften des Linien- und Charterflugverkehrs. Darüber hinaus können sie auch bei Aufsichtsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt Beschäftigung finden.

Flugdienstberater/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Berufsausbildung, die von Flugschulen durchgeführt wird.

Die Dauer der Ausbildung ist nicht eindeutig festgelegt. I.d.R. liegt sie bei ca. 6 Monaten.

 

Fluggerätmechaniker/in

Fluggerätmechaniker/innen stellen Fluggerät, Flugzeugbauteile oder Triebwerke her und halten oder setzen sie instand.

Fluggerätmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3 1/2-jährige duale Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Sie erfolgt in einer der folgenden Fachrichtungen:

Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Fertigungstechnik

Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik

Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Triebwerkstechnik

 

Flughafenstationsleiter/in

Flughafenstationsleiter/innen leiten an Flughäfen Niederlassungen von Unternehmen hauptsächlich aus der Reisebranche und sind für deren kaufmännische Organisation zuständig.

Flughafenstationsleiter/innen arbeiten in der Regel an Flughäfen in den Niederlassungen von Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder Mietwagenunternehmen.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise ein Studium oder eine kaufmännische Weiter- bzw. Ausbildung im Bereich Tourismus erforderlich.

Um als Flughafenstationsleiter/in tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

 

Fluglotse/in

Vom Tower oder vom Kontrollzentrum aus überwachen und leiten Fluglotsen und Fluglotsinnen den Luftverkehr. Mit Hilfe von Radarschirm und Flugfunkdienst gewährleisten sie einen sicheren und reibungslosen Verkehrsablauf in ihrem Sektor.

Fluglotsen und Fluglotsinnen arbeiten hauptsächlich bei Flughafenbetrieben in der Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich und in Kontrollzentren zur Flugsicherung während der Flüge. Auch bei der Bundeswehr finden sie Beschäftigung. Darüber hinaus können sie bei Luftfahrtbehörden und im Ausbildungsbereich, z.B. bei der Akademie der deutschen Flugsicherung, tätig sein.

 

Fluglotse/Fluglotsin ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung.

Die etwa dreijährige Ausbildung wird von der Akademie für Flugsicherung in Langen durchgeführt.

Die Ausbildung ist in folgenden Ausrichtungen möglich:

Towerlotse/-lotsin

Centerlotse/-lotsin

Mehr Infos: www.dfs.de

 

Flugsicherungstechniker/in

Flugsicherungstechniker/innen überwachen technische Einrichtungen, die dem sicheren Flugbetrieb dienen. Sie halten diese in Betrieb und beheben etwaige Fehler.

Flugsicherungstechniker/innen arbeiten in der Regel bei Flugsicherungs- und Flughafenbetrieben der zivilen und militärischen Luftfahrt. Darüber hinaus sind sie in Unternehmen des Luft- und Raumfahrzeugbaus tätig.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird eine meist technische Ausbildung nach den Richtlinien der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung bei der Deutschen Flugsicherungsgesellschaft vorausgesetzt.

 

Flugzeugabfertiger/in

Flugzeugabfertiger/innen leiten Luftfahrzeuge nach der Landung in die richtige Parkposition, sichern, be- und entladen die Flugzeuge fachgerecht. Neben der Gepäck-, Fracht- und Postabfertigung gehört auch die Kontrolle der Rollbahnen zu ihren Aufgaben.

Flugzeugabfertiger/innen sind bei Flughafenbetrieben und Speditionen beschäftigt.

Geprüfte/r Flugzeugabfertiger/in ist eine Umschulung, die mit einer bundesrechtlich geregelten Umschulungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen wird.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung dauern je nach Bildungsanbieter unterschiedlich lange, z.B. in Vollzeit bis zu 12 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.

 

Flugzeugreiniger/in

Flugzeugreiniger/innen sind für die Innen- und Außenreinigung von Flugzeugen zuständig.

Flugzeugreiniger/innen arbeiten bei Airportservice- und Flugzeugreinigungsfirmen oder bei Reinigungsdiensten, die von Fluggesellschaften betrieben werden.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist eine Ausbildung in der Gebäudereinigung von Vorteil.

Um als Flugzeugreiniger/in tätig zu sein, muss in der Regel die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

 

Industriemeister/in – Flugzeugbau

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionsbereichen der Flugzeugindustrie. Sie überwachen die Produktion, Montage und Instandhaltung von Flugzeugen, Hubschraubern, Raketen und Satelliten und sorgen dafür, dass die betriebswirtschaftlichen sowie Termin- und Qualitätsvorgaben eingehalten werden.

Industriemeister/innen im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik arbeiten überwiegend in der Flugzeug- bzw. Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. in der Fertigungskontrolle oder in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Fluggesellschaften und Flughäfen. Auch auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr können sie tätig sein. Darüber hinaus bieten sich in Betrieben zur Vermietung von Luftfahrzeugen Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

Industriemeister/in im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geordnet.

Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung an (Vollzeit 7 Monate, Teilzeit 2 1/2 bis 3 Jahre, Fernunterricht ca. 2 1/2 Jahre). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.

 

Luftverkehrskaufmann/-frau

Luftverkehrskaufleute planen, organisieren und kontrollieren die Beförderung von Passagieren und Fracht. Sie sind in der Kundenberatung und -betreuung, in der Flugzeugabfertigung, im Verkauf von Frachtraum, im Marketing, im Personalwesen sowie im Finanz- und Rechnungswesen tätig.

Luftverkehrskaufleute arbeiten hauptsächlich in Flughafenbetrieben sowie bei Linien- und Charterfluggesellschaften. Darüber hinaus sind sie in Luftfrachtspeditionen und Reisebüros tätig.

 

Luftverkehrskaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird bei Fluggesellschaften und Flughafenbetrieben angeboten.

 

Prüfer/in von Luftfahrtgerät

Prüfer/innen von Luftfahrtgerät kontrollieren die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Flugzeugen und anderen Fluggeräten sowie von deren Bauteilen und Zubehör, wie etwa Motoren, elektronische Ausrüstung oder Sicherheitseinrichtungen. Dabei richten sich ihre Prüfaufgaben und -tätigkeiten nach Berechtigungsklassen, den sogenannten Lizenzen.

 

Klassische Arbeitgeber sind luftfahrttechnische Unternehmen, Hersteller von Luftfahrzeugen und Part-145-Organisationen. Dies sind Betriebe, die durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA: European Aviation Safety Agency) bzw. das Luftfahrt-Bundesamt die Genehmigung erhalten haben, bestimmte Instandhaltungsarbeiten auszuführen und entsprechende Freigabebescheinigungen auszustellen. Auch große Fluggesellschaften und Luftrettungsunternehmen unterhalten eigene Part-145-Organisationen mit Prüfpersonal. Einsatzbereiche gibt es auch in Ingenieurbüros für technische Fachplanung oder im Airworthiness Management (Management zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen).

 

Prüfer/innen von Luftfahrtgerät, die eine Ausbildung nach der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) abgelegt haben, können nur in deutschen Betrieben arbeiten, die durch das Luftfahrt-Bundesamt als Luftfahrttechnischer Betrieb zugelassen sind. Wer die Prüfung nach den Ausbildungsrichtlinien des Part-66 durchlaufen hat, kann europaweit in jeder durch die EASA zugelassenen Part-145-Organisation Nachprüfungen durchführen.

 

Prüfer/in von Luftfahrtgerät / Certifying Staff ist eine Weiterbildung für technisches Luftfahrtpersonal. Sie erfolgt über den Erwerb von Lizenzen (Freigabeberechtigungen), die zur Ausstellung von Freigabebescheinigungen berechtigen. Die Tätigkeitsbezeichnungen lauten je nach Kategorie der erworbenen Lizenz unterschiedlich.

 

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die einzelnen Lizenzprüfungen finden an durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger statt (sie tragen den Zusatz "Part-147 Maintenance Training Organisation") und werden nach den Vorschriften der European Aviation Safety Agency (EASA) Part-66 durchgeführt.

Darüber hinaus werden Vorbereitungskurse zum Erwerb der Berechtigungslizenzen nach der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) angeboten.

 

Sachbearbeiter/in – Luftaufsicht

Sachbearbeiter/innen im Bereich Luftaufsicht überwachen den Flugbetrieb und die Einrichtungen auf Flugplätzen. Sie prüfen regelmäßig, ob beispielsweise technische Ausrüstungen funktionieren, notwendige Dokumente vorhanden und Startbahnen in ordnungsgemäßem Zustand sind.

Sachbearbeiter/innen im Bereich Luftaufsicht arbeiten in der Regel bei den Luftfahrtbehörden der Länder.

 

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise ein Studium in den Bereichen Luftverkehrs- oder Infrastrukturmanagement bzw. Verkehrsbetriebswirtschaft oder eine technische Vorbildung im Bereich Luftfahrt sowie Pilotenlizenz und Flugfunkzeugnis erforderlich.

Um als Sachbearbeiter/in im Bereich Luftaufsicht tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsehörde bestätigt worden sein.

 

 

Techniker/in – Maschinentechnik (Luftfahrzeugtechnik)

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Luftfahrttechnik entwerfen und konstruieren Luftfahrzeuge und zugehörige Komponenten. Sie organisieren die Herstellung und Montage und stellen die Wartung und Instandhaltung sicher. Zudem übernehmen sie Aufgaben im Vertrieb.

 

Techniker/innen der Fachrichtung Luftfahrttechnik arbeiten in Produktions-, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben für Luftfahrzeuge sowie in entsprechenden Zulieferbetrieben, in denen z.B. Komponenten entwickelt und gebaut werden. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber bieten ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten. Außerdem sind Techniker/innen der Fachrichtung Luftfahrttechnik in Ingenieurbüros für technische Fachplanung beschäftigt.

 

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Luftfahrttechnik ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen .

Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung 2 bis 2 1/2 Jahre.

 

Luftsicherheitsbeauftragter/-beauftragte

Luftsicherheitsbeauftragte organisieren die Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen und kontrollieren Passagiere, Gepäck und Luftfrachtgut.

Luftsicherheitsbeauftragte arbeiten bei Flughafengesellschaften und privaten Dienstleistern für Flugsicherheit.

 

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist - je nach Aufgabengebiet - üblicherweise eine Weiter- bzw. Ausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe oder ein Studium im Bereich Sicherheitstechnik erforderlich. Für Tätigkeiten in den Bereichen Personal- und Warenkontrollen, Frachtkontrollen oder Personalkontrollen als Luftsicherheitskontrollkraft ist gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung ein entsprechendes Befähigungszeugnis bzw. eine Zulassung nötig. Hierfür sind Schulungen zu absolvieren und eine Prüfung ist abzulegen. Kontinuierliche Weiterbildungen sind vorgeschrieben, um die Gültigkeit des Befähigungszeugnisses zu erhalten.

Um als Luftsicherheitsbeauftragte/r tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

 

Polizeivollzugsbeamter/in – Bundespolizei

Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei sind vor allem im Wach-, Posten- und Streifendienst in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig. Hierzu gehören u.a. grenz- und bahnpolizeiliche Aufgaben, Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit, der Schutz von Bundesorganen und die Unterstützung der Polizeien der Bundesländer. Ggf. werden die Beamten und Beamtinnen auch in Spezialdiensten und technisch orientierten Fachverwendungen eingesetzt, beispielsweise im Kraftfahr- und Verkehrswesen oder im Informations- und Kommunikationswesen.

 

Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei arbeiten z.B. in Bundespolizeidirektionen oder -inspektionen, bei der Bahnpolizei, im Objektschutz oder bei der Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizei DBT).

 

Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst bei der Bundespolizei ist eine Ausbildung, die durch Verordnungen des Bundes geregelt ist.

Der 2 1/2-jährige Vorbereitungsdienst wird vom Bund angeboten

 

www.berufenet.arbeitsagentur.de

www.dfs.de

www.be-lufthansa.com/de/unternehmen/lufthansa-technik

www.be-lufthansa.com/jobs/flugbegleiter-in/

www.airliners.de/karriere/karriere?q=Flugbegleiter&gclid=CIPkhr746bwCFTMPtAodJGUAjg

Bilder:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/flughafen-frankfurt-rueckkehr-zum-normalbetrieb-12815203.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/frankfurter-flughafen-gewerkschaft-dehnt-streik-bis-mittwochfrueh-aus-11655099.html

(Aufrufe: 24.02.2014)